Australische Krankenversicherung (Basisschutz)

Wir wollen, dass Ihr Kind den bestmöglichen Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthaltes hat. Einige Versicherungsleistungen gewähren die Partner oder Bundesstaaten. Die Kosten für die medizinische Versorgung sind in der Regel abgedeckt – einige sehr wichtige Leistungen fehlen jedoch. So handelt es sich hierbei um einen australischen Basisschutz, der überwiegend nur in Australien gilt. Es besteht z.B. keine Absicherung eines medizinischen Rücktransportes ins Heimatland und teilweise kein Versicherungsschutz auf Hin- und Rückreise! Wir empfehlen daher unbedingt den Abschluss einer Reisekrankenversicherung!

Um diese Versicherungslücken zu schließen, empfehlen wir eine zusätzliche Absicherung über den Stepin Reiseversicherungsschutz, der exklusive Leistungen für unsere Programmteilnehmer bietet. Stepin verfügt über eine hausinterne Versicherungsfachabteilung und arbeitet eng mit dem Reiseversicherungsspezialisten HanseMerkur zusammen.

Die Vorteile für Sie: Reise und Reiseschutz aus einer Hand, deutscher Versicherer nach deutschem Recht sowie schnelle kompetente Hilfe im Versicherungsfall.
Und: Im Schadensfall sorgen wir für eine unkomplizierte Kommunikation mit der Versicherung – das spart Zeit und Nerven.

Beispiel: Tarif FirstClass (bester Schutz für unsere Teilnehmer) beinhaltet wichtige Leistungen, die durch den australischen Anbieter nicht abgedeckt sind:

  • Absicherung auf Hin- und Rückreise
  • Einstellen oder Reparatur der Zahnspange
  • Rehabilitationsmaßnahmen, Massagen, Inhalationen
  • Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland inkl. Kosten für eine (ärztliche) Begleitperson
  • Krankenbesuch bei einem Krankenhausaufenthalt des Kindes von mehr als 14 Tagen u.v.m.

Ergänzen können Sie diese Reisekrankenversicherung durch eine Reisehaftplicht-, Unfall und Gepäckversicherung. Wichtige Leistungen:

  • Schäden im Haushalt der Gastfamilie
  • Schlüsselverlust bis € 500,–

Wichtig zu wissen: Sollten Sie ausschließlich die australische Versicherung für Ihr Kind wünschen, so führt jede Kommunikation über den jeweiligen australischen Versicherer. Es gilt dann australisches Recht!

Alle Informationen zu unseren Versicherungstarifen finden Sie hier: www.stepin.de/reiseversicherung.

Nachfolgend geben wir Ihnen eine Übersicht zu den australischen Bundesstaaten und der dazugehörigen Versicherung. Die Versicherungsdetails finden Sie bei dem jeweils unter »Versicherung«.

Weitere Informationen zur OSHC

Die OSHC ist eine Krankenversicherung für internationale Schüler:innen, aber keine Versicherung per sé. OSHC ist für internationale Student:innen das, was Medicare (öffentliche Krankenversicherung) für Australier:innen ist. Internationale Studierende zahlen für die staatliche Krankenversicherung, indem sie OSHC erwerben, während Australier:innen die Krankenversicherung über ihre Steuern zahlen. Die Beträge sind sehr ähnlich.

Der Medicare Benefits Schedule (MBS) legt fest, wie viel von jeder medizinischen Leistung von OSHC/Medicare und wie viel vom Patienten selbst bezahlt wird (die Lücke, die auch als »out of pocket costs« bezeichnet wird). Das gilt für internationale Studierende und Australier:innen gleichermaßen. So sind beispielsweise einige MBS vollständig abgedeckt, andere werden zu 70 % abgedeckt und haben eine Lücke von 30 %, wieder andere sind wählbar, d. h. sie werden nicht abgedeckt und haben eine Lücke von 100 %.

Auf jeder Arztrechnung sind die einzelnen medizinischen Posten, die Höhe der Kostenübernahme und die Höhe der Deckungslücke aufgeführt. Sie können die Beträge für jeden medizinischen Posten hier einsehen: http://www.mbsonline.gov.au/internet/mbsonline/publishing.nsf/Content/Home.

Die Allianz unterstützt Schüler:innen direkt, wenn sie einen Arzt aufsuchen und herausfinden müssen, wie hoch die Deckungssumme und die Deckungslücke sind: https://www.allianzcare.com.au/en/student-visa-oshc/how-make-claim-oshc.html.

Da es sich nicht um eine Reiseversicherung oder eine private Krankenversicherung handelt, umfasst die OSHC keine Leistungen außerhalb der Police und deckt keine Lückenfüller, Auslagen, Zuzahlungen und andere spezifizierte Ausschlüsse ab. Die Teilnehmer:innen benötigen eine Reiseversicherung, um z.B. Rücktransporte nach Deutschland abzudecken.