Ist ein Auslandsjahr steuerlich absetzbar?

Lela SachsGeschätzte Lesezeit 4 min.
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Ein Schüleraustausch ist eine wertvolle Investition in die Bildung und persönliche Entwicklung Ihres Kindes. Gleichzeitig stellen sich aber auch viele Erziehungsberechtigte die Frage, ob sich zumindest ein Teil der Kosten steuerlich absetzen lässt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das tatsächlich möglich. Im Folgenden erfahren Sie, worauf es dabei ankommt und welche Kosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden können.

Ist ein Auslandsjahr steuerlich absetzbar?

Voraussetzungen, um das Schulgeld steuerlich geltend zu machen

Die Kosten eines Schüleraustausches können Sie von der Steuer absetzen, wenn Ihr Kind eine Privatschule in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums besucht. Steuerliche Vorteile haben Sie auch, wenn Ihr Nachwuchs eine deutsche Schule im Ausland besucht – das kann auch außerhalb Europas sein. Wichtig ist jedoch, dass der Abschluss an der ausländischen Schule von den deutschen Behörden als gleichwertig anerkannt wird. Hierfür können Sie sich an eine der folgenden Stellen wenden:

  • Bildungs- und Kultusministerium Ihres Bundeslandes
  • Kultusministerkonferenz der Bundesländer
  • Zeugnisanerkennungsstelle
  • Schulbehörde

Welche Kosten eines Schüleraustauschs kann man von der Steuer absetzen?

Als Sonderausgaben können 30 % des Schulgeldes, höchstens aber 5.000 € pro Kind und Jahr, steuerlich geltend gemacht werden. Demnach ist nicht der gesamte Programmpreis absetzbar, sondern nur das begünstigte Schulgeld.

Während des Auslandsaufenthalts können Sie unter anderem die folgenden Kosten absetzen:

  • Sachkosten (z.B. Kosten für Lehrmittel)
  • Personalkosten (z.B. Gehälter der Lehrer:innen und sonstiger Mitarbeiter:innen)
  • Ausgaben für Lehrerfortbildungen
  • Ausgaben für nutzungsbezogene Aufwendungen (z.B. für Unterrichtsräume, Ausflüge und Klassenfahrten)

Nicht absetzbar sind Aufwendungen für Unterkunft, Betreuung, Verpflegung, Zusatzkurse, Schulkleidung und sonstige Aufwendungen.

Welche Angaben muss ich bei der Steuererklärung machen?

Das Schulgeld können Sie in der Steuererklärung in der Anlage Kind als Sonderausgaben angeben. Für jedes Kind ist eine eigene Anlage erforderlich. Um das Schulgeld steuerlich absetzen zu können, müssen Sie außerdem Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben.

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Auslandsjahr mit Stepin: Sind die Kosten steuerlich absetzbar?

Bei einem Stepin Schüleraustausch in den USA, Kanada, Australien und Neuseeland lassen sich die Kosten in der Regel nicht steuerlich absetzen. Das liegt daran, dass innerhalb dieser Programme keine deutschen Schulen angeboten werden und die gesetzlichen Voraussetzungen für einen steuerlichen Abzug nicht erfüllt sind. Auch bei einem Auslandsjahr in Großbritannien ist eine steuerliche Absetzbarkeit nicht gegeben.

Etwas anders sieht es bei einem Austausch in Irland aus. Irland ist Mitglied der EU, sodass die Kosten steuerlich absetzbar sind – sofern es sich um eine Privatschule handelt. Bei unseren Schüleraustauschprogrammen ist dies jedoch nicht der Fall.

Tipp: Sollten Sie sich einen Schüleraustausch finanziell nicht leisten können, kann sich Ihr Kind für ein Stipendium bewerben. Wir von Stepin vergeben jedes Jahr Teil- und Vollstipendien für verschiedene Destinationen.

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Auslandsjahr mit Stepin: Kann ich die Kosten absetzen?

Wenn sich Ihr Kind für einen Stepin Schüleraustausch in den USA, Kanada, Australien oder Neuseeland entscheidet, können Sie die Kosten nicht steuerlich absetzen, da innerhalb dieser Austauschprogramme keine deutschen Schulen zur Verfügung stehen. Gleiches gilt auch für den Auslandsaufenthalt in Großbritannien, da im Rahmen des Programms keine deutschen Schulen angeboten werden und das Land weder ein Mitgliedsstaat der EU noch des Europäischen Wirtschaftsraumes ist.

Etwas anders sieht es bei einem Auslandsjahr in Irland aus. Irland ist Mitglied der EU, sodass die Kosten steuerlich absetzbar sind – sofern es sich um eine Privatschule handelt. Bei unseren Schüleraustauschprogrammen ist dies jedoch nicht der Fall.

Tipp: Sollten Sie sich einen Schüleraustausch finanziell nicht leisten können, kann sich Ihr Kind für ein Stipendium bewerben. Wir von Stepin vergeben jedes Jahr Teil- und Vollstipendien für verschiedene Destinationen.

FAQ

Ja, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, können Sie den Auslandsaufenthalt Ihres Kindes steuerlich absetzen.

Sinnvoll sind vor allem Zahlungsnachweise und Unterlagen der Schule, aus denen das Schulgeld hervorgeht. Je nach Fall kann das Finanzamt zusätzlich eine Bescheinigung verlangen.

Die Kosten für einen Schüleraustausch tragen in der Regel die Eltern oder Erziehungsberechtigten des teilnehmenden Schülers bzw. der teilnehmenden Schülerin. Es gibt jedoch auch Stipendien und Fördermöglichkeiten.

Die Kosten für einen Schüleraustausch variieren stark und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem spielt das Zielland und die Dauer des Aufenthaltes eine Rolle. Bei Stepin kann Ihr Kind bereits ab 7.590 € ein Auslandsabenteuer starten.