Ist ein Auslandsjahr steuerlich absetzbar?


Ein Schüleraustausch ist nicht gerade günstig, aber eine wertvolle Investition in die Bildung und persönliche Entwicklung Ihres Kindes. Angesichts der anfallenden Kosten fragen sich viele Eltern, ob sich der Auslandsaufenthalt des Kindes steuerlich absetzen lässt.
Voraussetzungen, um das Schulgeld steuerlich geltend zu machen
Die Kosten eines Schüleraustausches können Sie von der Steuer absetzen, wenn Ihr Kind eine Privatschule in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum besucht. Steuerliche Vorteile haben Sie auch, wenn Ihr Nachwuchs eine deutsche Schule im Ausland besucht – das kann auch außerhalb Europas sein. Wichtig ist jedoch, dass der Abschluss an der ausländischen Schule von den deutschen Behörden als gleichwertig anerkannt wird. Hierfür können Sie sich an eine der folgenden Stellen wenden:
- Bildungs- und Kultusministerium Ihres Bundeslandes
- Kultusministerkonferenz der Bundesländer
- Zeugnisanerkennungsstelle
- Schulbehörde
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Schüleraustausch: Welche Kosten kann ich von der Steuer absetzen?
Steuerlich absetzbar sind 30 % des Schulgeldes, höchstens aber 5.000 € je Kind im Jahr, als Sonderausgaben. Während des Auslandsaufenthalts können Sie die folgenden Kosten absetzen:
- Sachkosten (z.B. Kosten für Lehrmittel)
- Personalkosten (z.B. Lehrergehälter, Gehälter sonstiger Mitarbeiter).
- Ausgaben für Lehrerfortbildungen
- Ausgaben für nutzungsbezogene Aufwendungen (z.B. für Unterrichtsräume, Ausflüge und Klassenfahrten)
Nicht absetzbar sind Aufwendungen für Unterkunft, Betreuung, Verpflegung, Zusatzkurse, Schulkleidung und sonstige Aufwendungen.
Welche Angaben muss ich bei der Steuererklärung machen?
Das Schulgeld können Sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Dies erfolgt auf der dritten Seite der Anlage Kind ab Zeile 65. Für jedes Kind benötigen Sie eine eigene Anlage. Um das Schulgeld als Sonderausgabe steuerlich absetzen zu können, müssen Sie Anspruch auf Kindergeld bzw. einen Kinderfreibetrag haben.

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Auslandsjahr mit Stepin: Kann ich die Kosten absetzen?
Wenn sich Ihr Kind für einen Stepin Schüleraustausch in den USA, Kanada, Australien oder Neuseeland entscheidet, können Sie die Kosten nicht steuerlich absetzen, da innerhalb dieser Austauschprogramme keine deutschen Schulen zur Verfügung stehen. Gleiches gilt auch für den Auslandsaufenthalt in Großbritannien, da im Rahmen des Programms keine deutschen Schulen angeboten werden und das Land weder ein Mitgliedsstaat der EU noch des Europäischen Wirtschaftsraumes ist.
Etwas anders sieht es bei einem Auslandsjahr in Irland aus. Irland ist Mitglied der EU, sodass die Kosten steuerlich absetzbar sind – sofern es sich um eine Privatschule handelt. Bei unseren Schüleraustauschprogrammen ist dies jedoch nicht der Fall.
Tipp: Sollten Sie sich einen Schüleraustausch finanziell nicht leisten können, kann sich Ihr Kind für ein Stipendium bewerben. Wir von Stepin vergeben jedes Jahr Teil- und Vollstipendien für verschiedene Destinationen.

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Ja, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, können Sie den Auslandsaufenthalt Ihres Kindes steuerlich absetzen.
Die Kosten für einen Schüleraustausch tragen in der Regel die Eltern oder Erziehungsberechtigten des teilnehmenden Schülers bzw. der teilnehmenden Schülerin. Es gibt jedoch auch Stipendien und Fördermöglichkeiten.
Die Kosten für einen Schüleraustausch variieren stark und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem spielt das Zielland und die Dauer des Aufenthaltes eine Rolle. Bei Stepin kann Ihr Kind bereits ab 6.790 € ein Auslandsabenteuer starten.