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Allgemeine Leistungsbedingungen (WST)

Die nachstehend aufgeführten Punkte enthalten die spezifischen Anmelde- und Stornierungsbedingungen für alle Programme ausgenommen »Auslandspraktikum USA« (siehe dortige Bedingungen).

1. Veranstalter
Veranstalter ist die Stepin GmbH, Beethovenallee 21, 53173 Bonn
(nachstehend: »Stepin«).

2. Teilnehmer/Teilnehmerin
Der/die Teilnehmer/Teilnehmerin (nachstehend: »Der Teilnehmer«) muss das für die jeweilige Veranstaltung vorgeschriebene Alter haben und die entsprechenden Programmvoraussetzungen erfüllen. Vom Teilnehmer wird erwartet, dass er das jeweilige Programm mitgestaltet und sich daran beteiligt. Soweit Vorbereitungsseminare angeboten werden, ist die Teilnahme daran freiwillig.

3. Anmeldung
a. Anmeldungen zu den Programmen bedürfen der Schriftform. Bei Minderjährigen ist für die Anmeldung das schriftliche Einverständnis der/des gesetzlichen Vertreter/s/in erforderlich.
b. Mit schriftlicher Eingangsbestätigung von Stepin ist der Teilnehmer verbindlich für die Vermittlung vorgesehen. Eine Absage durch
Stepin kann erfolgen, wenn sich herausstellt, dass die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt werden oder für den gewünschten Ausreisemonat kein Flug- oder Vermittlungsangebot möglich ist.
c. Mit Zugang der schriftlichen Teilnahmebestätigung von Stepin, in der insbesondere die Buchung und der Reisepreis enthalten sind, kommt der Vertrag zustande.
d. Für Teilnehmer der Auslandspraktikumsprogramme gilt Folgendes: Mit Eingang der Anmeldung des Teilnehmers kommt zunächst nur ein vorgeschaltetes und kostenpflichtiges Vertragsverhältnis über die Auswahl einer geeigneten Praktikumsstelle zustande. Die hierdurch anfallende Einschreibegebühr beträgt derzeit 200,00 € (vgl. Katalog). Nimmt der Teilnehmer das durch Stepin im Rahmen des Auswahlverfahrens konkret übermittelte Angebot einer Praktikumsstelle an, kommt der die Programmgebühr auslösende Vermittlungsvertrag zustande und der Teilnehmer erhält eine sog. »Platzierung«.

4. Zahlungsbedingungen
a. Soweit die Leistungsbeschreibung des Programms eine Flugreise beinhaltet, ist die jeweils gültige Flughafensteuer im Programmpreis enthalten. Der Programmpreis ist in zwei Raten zahlbar. Die erste Rate in Höhe von 10 % des Programmpreises wird mit Zugang der Teilnahmebestätigung fällig und ist nur gegen Aushändigung des mit der Teilnahmebestätigung zugehenden Sicherungsscheins im Sinne von § 651k BGB zu leisten. Der zweite Betrag in Höhe von 90 % des Programmpreises ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig, spätestens jedoch mit der Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises vor Reisebeginn besteht kein Anspruch auf weitere vertragliche Leistungen von Stepin.

b. Für Teilnehmer der Auslandspraktikumsprogramme gilt: Mit Zugang der Teilnahmebestätigung wird die Einschreibegebühr für das vorgeschaltete Auswahlverfahren fällig (derzeit 200,00 €). Mit Annahme des Vermittlungsangebots durch den Teilnehmer wird die jeweilige Programmgebühr fällig, spätestens jedoch mit der Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. Sowohl die Einschreibegebühr als auch die Programmgebühr sind durch den Teilnehmer nur gegen Aushändigung des mit der Teilnahmebestätigung zugehenden Sicherungsscheins im Sinne von § 651k BGB zu leisten.

c. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises vor Reisebeginn besteht kein Anspruch auf weitere vertragliche Leistungen von Stepin. Zahlungen werden auf das Konto der Stepin GmbH, Konto 502 900 403 bei der Deutschen Bank, BLZ 340 700 24 erbeten.

5. Änderungen des Prospektpreises vor Vertragsschluss
Soweit Stepin im jeweils aktuellen Prospekt, im Internet oder in einer Preisliste feste Preise angibt, sind diese bindend. Stepin kann jedoch vor Vertragsschluss abweichende Änderungen der Reisepreise erklären. Eine Preisanpassung ist insbesondere aus folgenden Gründen zulässig:

a. Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts

b. Wenn die vom Teilnehmer gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospekts verfügbar ist; zum Vertragsschluss kommt es insoweit erst, wenn der Teilnehmer das vom Prospekt abweichende Angebot der Stepin annimmt.

6. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
Sofern zwischen dem Vertragsabschluss, also dem Zugang der Teilnahmebestätigung, und dem Reisebeginn ein längerer Zeitraum als vier Monate liegt, ist Stepin bis zum Ablauf des 21. Tages vor dem vereinbarten Reisetermin zu einer Erhöhung des Reisepreises berechtigt, soweit damit einer nicht von Stepin zu vertretenden, nach Vertragsschluss aufgetretenen und für Stepin bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere Benzin/Ölpreisverteuerungen), der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der vorgenannten Preisbestandteile des ausgeschriebenen Programmpreises und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise entspricht. Der Erhöhungsbetrag wird zum vereinbarten Reisepreis addiert. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden solche zunächst auf die einzelnen Reiseteilnehmer aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Reiseteilnehmer günstiger ist, wird entweder die ursprünglich kalkulierte Durchschnittsteilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
Im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten wird bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der konkrete Erhöhungsbetrag vom Teilnehmer verlangt. In anderen Fällen werden die vom betreffenden Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt und der sich daraus ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz vom Teilnehmer verlangt. Im Falle einer Erhöhung der Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Stepin ist Stepin berechtigt, den Programmpreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag zu erhöhen. Im Falle einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags ist Stepin berechtigt, den Programmpreis in dem Umfang zu erhöhen, in dem sich die Reise infolge der Kursänderung gemessen an den bei Vertragsabschluss zugrunde gelegten Kalkulationsansätzen für Stepin verteuert hat.

Stepin ist in jedem Falle der nachträglichen Änderung des Programmpreises verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich zu informieren. Übersteigt die hiernach zulässige Preiserhöhung 5 % des Gesamtpreises, oder liegt der Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vor, so ist der Teilnehmer berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Stepin in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus ihrem Angebot anzubieten. Dieses Recht hat der Teilnehmer unverzüglich nach der Erklärung von Stepin über die Preiserhöhung geltend zu machen.

7. Informationspflichten/Visumserteilung/Datenerhebung
Vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an, also ab Erhalt der Teilnahmebestätigung bis zur Beendigung der Reise, hat der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter sämtliche für das Vertragsverhältnis maßgeblichen Informationen möglichst schriftlich Stepin unter der in diesen Teilnahmebedingungen genannten Anschrift mitzuteilen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich insbesondere, Stepin über vorhandene körperliche Gebrechen sowie körperliche oder psychische Erkrankungen zu informieren, soweit diese den Teilnehmer in seiner Arbeits- oder Bewegungsfähigkeit beeinträchtigen.
Wird die Erteilung eines erforderlichen Visums von den zuständigen Behörden verweigert, wird der Vertrag im Falle der Nichterteilung des Visums nachträglich aufgehoben. Der entrichtete Programmpreis wird rückerstattet, wenn gegenüber Stepin der schriftliche Nachweis der Ablehnung vom Teilnehmer vorgelegt wird.
Die für die Programmdurchführung notwendigen personenbezogenen Daten (Bestandsdaten) des Teilnehmers werden gespeichert und im erforderlichen Umfang an die Partnerorganisationen weitergegeben.

8. Rücktrittsbestimmungen
a. Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten.
Stepin steht in diesem Falle eine angemessene Entschädigung zu, die wie folgt pauschaliert werden kann:
    • Bei Rücktritt ab Vertragsschluss bis mehr als 90 Tage vor Reiseantritt: 5 % des Programmpreises
    • Bei Rücktritt ab dem 90. Tag vor Reiseantritt: 10 % des Programmpreises
    • Bei Rücktritt ab dem 50. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Programmpreises
    • Bei Rücktritt ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Programmpreises
    • Bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 75 % des Programmpreises
    
    Für Teilnehmer der Au-pair-Programme USA, Kanada, Neuseeland und Australien gilt:
    • Bei Rücktritt bis zur Annahme des Platzierungsvorschlags in eine Gastfamilie entstehen keine Gebühren für den Teilnehmer. Bei Rücktritt nach Annahme des Platzierungsvorschlags kann der volle Programmpreis gefordert werden.
    
    Für Teilnehmer des Au-pair-Programms USA gilt ferner:
    • Bei vorzeitiger Beendigung des Au-pair-Programms nach dessen Antritt besteht kein Anspruch auf einen kostenfreien Rückflug sowie den Completion Bonus.
   
    Für Teilnehmer der Auslandspraktikumsprogramme gilt:
    • Bei Rücktritt nach Erhalt der Platzierung bzw. Annahme des Praktikumangebots bis mehr als 30 Tage vor Reiseantritt: 25 % der Programmgebühr
    • Bei Rücktritt nach Erhalt der Platzierung bzw. Annahme des Praktikumangebots und ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 50 % der Programmgebühr
    • Bei Rücktritt nach Erhalt der Platzierung bzw. Annahme des Praktikumangebots und ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 75 % des Programmgebühr
    • Eine Erstattung der für das gesonderte Auswahlverfahren fälligen Einschreibegebühr (siehe Ziffer 3. lit. d) erfolgt nicht.

    Die vorstehenden Entschädigungspauschalen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen bestimmt worden. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Stepin im konkreten Einzelfall keine bzw. geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind.

b. Bei Buchung der Stepin-Rücktrittsoption entfällt die vom Teilnehmer zu zahlende Entschädigung und es erfolgt eine Erstattung der Einschreibegebühr für Teilnehmer der Auslandspraktikumsprogramme, wenn der Teilnehmer aus folgendem Grund vor Reise-/Programmantritt vom Vertrag zurücktritt:
    • Krankheit, die den Antritt der Reise unmöglich macht
    • Schwerer lebensbedrohlicher Erkrankung eines nahen Familienangehörigen [=Eltern (inkl. Pflegeltern + Stiefeltern), Geschwister, Großeltern  und Ehepartner (inkl. Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft] vor Abreise
    • Tod eines nahen Familienangehörigen oder einer Tante/eines Onkels, einer Nichte/eines Neffen vor Abreise
    • Wiederholung von nicht bestandenen Abschlussprüfungen des Teilnehmers, um den Schul-/Studienabschluss zu erreichen
    • Erhalt eines Studienplatzes

    Die Stepin-Rücktrittsoption ist eine eigene Leistung von Stepin. Wirksamkeit besteht erst mit Zahlungseingang laut angegebener Zahlungsfrist.

c. Anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen bleibt Stepin im Wege eines Wahlrechts vorbehalten, eine konkret am Einzelfall zu berechnende angemessene Rücktrittsentschädigung vom Teilnehmer zu fordern, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch etwaige anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann, bemisst.

d. Falls der Teilnehmer einzelne Leistungen infolge einer von ihm zu vertretenden vorzeitigen Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen, die in der Sphäre des Teilnehmers begründet sind (z. B. plötzliche schwere Erkrankung), nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann, so wird Stepin sich bei den Leistungsträgern für eine Erstattung der ersparten Aufwendungen einsetzen und das Empfangene an den Teilnehmer auskehren, es sei denn, dass es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine weitergehende Kostenerstattung bei einem Rücktritt ist ausgeschlossen.

e. Kommt der Teilnehmer seiner Informationspflicht nicht nach,
Stepin über vorhandene körperliche Gebrechen sowie körperliche oder psychische Erkrankungen im Sinne von Ziffer 7. zu informieren, so ist Stepin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer die vermittelte Platzierung bzw. - je nach Programm - die vermittelte Arbeitsstelle aufgrund des verschwiegenen Krankheitsbilds nicht antreten kann.

f. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Antritt der Reise kann eine Rückerstattung des Programmpreises nur erfolgen, soweit dies nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen gerechtfertigt ist.

9. Mängelanzeige/Gewährleistung/Haftung
Im Falle des Auftretens eines Mangels der durch Stepin und oder der Partnerorganisation erbrachten Leistungen ist der Teilnehmer gehalten, den Mangel gegenüber Stepin oder der zuständigen Partnerorganisation vor Ort anzuzeigen und Stepin vor Ausspruch einer Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von Stepin verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Etwaige Ansprüche wegen Mängeln nach §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Programms gegenüber Stepin unter der  o. g. (Ziffer 1.) Adresse  geltend zu machen.  

Die vertragliche Haftung von Stepin auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Teilnehmers durch Stepin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auch im Verhältnis zu Personen, deren Verschulden Stepin zuzurechnen ist. Sofern das Programm die Teilnahme am Unterricht in einer Sprachschule beinhaltet, erfolgt kein Ausgleich für ausgefallene Unterrichtsstunden infolge eines gesetzlichen Feiertags des jeweiligen Lands.

10. Social Media Klausel
Der Teilnehmer ist für alle Inhalte (Aussagen, Kommentare, Fotos usw.), die auf seinen Profilen in sozialen Medien und sozialen Netzwerken publiziert werden, selbst verantwortlich. Der Teilnehmer darf keine Inhalte oder Bilder veröffentlichen, die gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, des Ziellandes oder die Stepin-Teilnahmebedingungen verstoßen. Dies gilt ebenso für Inhalte oder Bilder, die als obs­zön, diffamierend, bedrohend, belästigend oder verletzend gegenüber anderen Personen/Unternehmen wirken. Ferner hat der Teilnehmer von Onlineaktivitäten Abstand zu nehmen, die seine Sicherheit oder die Sicherheit und Privatsphäre der Gastfamilie, des Unternehmens oder der Vermieter gefährden könnten. Dies beinhaltet die Kommunikation oder das Treffen mit Dritten, die Veröffentlichung von Informationen, die zur Identifizierung der Gastfamilie/Vermieter oder deren Wohnort durch das Preisgeben der vollen Namen, Wohnadresse, Telefonnummer, Bank- und Kreditkarteninformationen usw. führen könnte.

11. Außerordentliche Kündigung
Sollte der Teilnehmer trotz erfolgter Abmahnung durch Stepin die erfolgreiche Durchführung des Programms dadurch gefährden, dass er gegen Gesetze im Zielland oder gegen örtliche oder allgemeine Gepflogenheiten des gedeihlichen Zusammenlebens (etwa durch die Verletzung berechtigter Belange einer Gastfamilie) oder gegen die in vorstehender Ziffer 10. aufgeführten Verhaltensregeln in nicht nur unerheblicher Weise verstößt, so kann Stepin den Vertrag kündigen. Die Partnerorganisationen vor Ort sind berechtigt, Abmahnungen gegenüber dem Teilnehmer auszusprechen. Besonders schwerwiegende Pflichtverletzungen des Teilnehmers können die Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Hat der Teilnehmer schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben über vorhandene körperliche Gebrechen sowie körperliche oder psychische Erkrankungen gemacht, die den Teilnehmer in seiner Arbeits- oder Bewegungsfähigkeit beeinträchtigen und die der Durchführung des Programms entgegenstehen, so kann Stepin den Vertrag kündigen, soweit Stepin die entsprechenden Umstände nicht schon bei Vertragsabschluss bekannt waren. Im Falle der berechtigten Kündigung bleibt der Anspruch von Stepin auf den vollen Programmpreis unter Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen bestehen.   

12. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Soweit das gebuchte Programm eine Beförderung im Luftverkehr beinhaltet, wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den durch Stepin vermittelten Flügen um sog. »codesharing-Flüge« handeln kann, wonach sich zwei oder mehrere Luftfahrtunternehmen einen Linienflug teilen. Stepin unterrichtet den Teilnehmer gemäß der EG-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmens (im Folgenden »Fluggesellschaft«). Steht/stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so nennt Stepin dem Teilnehmer die Fluggesellschaft(en), die den Flug wahrscheinlich durchführen wird/werden. Sobald Stepin weiß, welche Fluggesellschaft(en) den Flug durchführen wird/werden, informiert Stepin den Teilnehmer entsprechend. Wechselt(n) die dem Teilnehmer mitgeteilte(n) Fluggesellschaft(en), wird Stepin unverzüglich angemessene Schritte zur Sicherstellung der möglichst raschen Unterrichtung des Teilnehmers über den Wechsel einleiten.
Die Liste von Fluggesellschaften, die in der EG einer Betriebsuntersagung unterliegen (sog. Black List), ist derzeit unter der Internetadresse ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm abrufbar sowie alternativ in den Geschäftsräumen von Stepin einzusehen.

13. Pass-, Impf- und Devisenbestimmungen
Der Teilnehmer ist für die notwendigen Ausweispapiere, Impfnachweise und sonstigen Bescheinigungen sowie für die Einhaltung der Zoll- und Devisenbestimmungen in vollem Umfange selbst verantwortlich, sofern es in der Programmbeschreibung von Stepin nicht ausdrücklich anders aufgeführt ist. Bei Unklarheiten ist der Teilnehmer verpflichtet, Stepin rechtzeitig vor dem Beginn der Reise schriftlich darauf hinzuweisen. Der Teilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

14. Gerichtsstand
Für den Fall, dass der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland bzw. außerhalb des Geltungsbereichs der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Bonn vereinbart.

Stand 11/2012

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Ansprechpartnerin, Sprachreisen für Erwachsene

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