Allgemeine Leistungsbedingungen
Die nachstehend aufgeführten Punkte enthalten die spezifischen Anmelde- und Stornierungsbedingungen für alle Programme.
1. Veranstalter
Veranstalter ist die Stepin GmbH, Beethovenallee 21, 53173 Bonn (nachstehend: »Stepin«).
2. Teilnehmer/Teilnehmerin
Der/die Teilnehmer/Teilnehmerin (nachstehend: »Der Teilnehmer«) muss das für die jeweilige Veranstaltung vorgeschriebene Alter haben und die entsprechenden Programmvoraussetzungen erfüllen. Vom Teilnehmer wird erwartet, dass er das jeweilige Programm mitgestaltet und sich daran beteiligt. Soweit Vorbereitungsseminare angeboten werden, ist die Teilnahme daran freiwillig.
3. Anmeldung
a) Anmeldungen zu den Programmen bedürfen der Schriftform. Bei Minderjährigen ist für die Anmeldung das schriftliche Einverständnis des/der gesetzlichen Vertreters/in erforderlich.
b) Mit schriftlicher Eingangsbestätigung von Stepin ist der Teilnehmer verbindlich für die Vermittlung vorgesehen. Eine Absage durch Stepin kann erfolgen, wenn sich herausstellt, dass die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt werden oder für den gewünschten Ausreisemonat kein Flug- oder Vermittlungsangebot möglich ist.
c) Mit Zugang der schriftlichen Teilnahmebestätigung von Stepin, in der insbesondere die Buchung und der Reisepreis enthalten sind, kommt der Vertrag zustande.
4. Zahlungsbedingungen
a) Soweit die Leistungsbeschreibung des Programms eine Flugreise beinhaltet, ist die jeweils gültige Flughafensteuer im Programmpreis enthalten. Der Programmpreis ist in zwei Raten zahlbar. Die erste Rate in Höhe von 10% des Programmpreises wird mit Zugang der Teilnahmebestätigung fällig und ist nur gegen Aushändigung des mit der Teilnahmebestätigung zugehenden Sicherungsscheines im Sinne von § 651k BGB zu leisten. Der zweite Betrag in Höhe von 90% des Programmpreises ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig, spätestens jedoch mit der Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises vor Reisebeginn besteht kein Anspruch auf weitere vertragliche Leistungen der Stepin.
b) Zahlungen werden auf das Konto der Stepin GmbH, Konto 502900403 bei der Deutschen Bank, BLZ 34070024 erbeten.
5. Änderungen des Prospektpreises
Die im Prospekt genannten Preise sind bindend. Stepin kann jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt bzw. der beiliegenden Preisliste abweichende Änderungen der Reisepreise erklären. Eine Preisanpassung ist insbesondere aus folgenden Gründen zulässig
a) aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,
b) wenn die vom Teilnehmer gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospekts verfügbar ist. Zum Vertragsschluss kommt es insoweit erst, wenn der Teilnehmer das vom Prospekt abweichende Angebot der Stepin annimmt.
6. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
Sofern zwischen dem Vertragsabschluss, also dem Zugang der Teilnahmebestätigung, und dem Reisebeginn ein längerer Zeitraum als vier Monate liegt, ist Stepin bis zum Ablauf des 21. Tages vor dem vereinbarten Reisetermin zu einer Erhöhung des Reisepreises berechtigt, soweit damit einer nicht von Stepin zu vertretenden, nach Vertragsschluss aufgetretenen und für Stepin bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere Benzin/Ölpreisverteuerungen), der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird.
Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der vorgenannten Preisbestandteile des ausgeschriebenen Programmpreises und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise entspricht. Der Erhöhungsbetrag wird zum vereinbarten Reisepreis addiert. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden solche zunächst auf die einzelnen Reiseteilnehmer aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Reiseteilnehmer günstiger ist, wird entweder die ursprünglich kalkulierte Durchschnittsteilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
Im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten wird bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der konkrete Erhöhungsbetrag vom Teilnehmer verlangt. In anderen Fällen werden die vom betreffenden Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt und der sich daraus ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz vom Teilnehmer verlangt.
Im Falle einer Erhöhung der Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Stepin ist Stepin berechtigt, den Programmpreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag zu erhöhen.
Im Falle einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages ist Stepin berechtigt, den Programmpreis in dem Umfang zu erhöhen, in dem sich die Reise infolge der Kursänderung gemessen an den bei Vertragsabschluss zugrundegelegten Kalkulationsansätzen für Stepin verteuert hat.
Stepin ist in jedem Falle der nachträglichen Änderung des Programmpreises verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich zu informieren. Übersteigt die hiernach zulässige Preiserhöhung 5% des Gesamtpreises oder liegt der Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vor, so ist der Teilnehmer berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Stepin in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus ihrem Angebot anzubieten. Dieses Recht hat der Teilnehmer unverzüglich nach der Erklärung von Stepin über die Preiserhöhung geltend zu machen.
7. Gewährleistung/Haftung
Die vertragliche Haftung von Stepin auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Teilnehmers durch Stepin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auch im Verhältnis zu Personen, deren Verschulden Stepin zuzurechnen ist. Sofern das Programm die Teilnahme am Unterricht in einer Sprachschule beinhaltet, erfolgt kein Ausgleich für ausgefallene Unterrichtsstunden infolge eines gesetzlichen Feiertages des jeweiligen Landes.
8. Rücktrittbestimmungen und besondere Informationspflichten
a) Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Stepin steht in diesem Falle eine angemessene Entschädigung zu, die wie folgt pauschaliert werden kann:
- Bei Rücktritt ab Vertragsschluss bis zu 120 Tagen vor Reiseantritt: 5% des Programmpreises
- Bei Rücktritt bis zu 90 Tagen vor Reiseantritt: 10% des Programmpreises
- Bei Rücktritt bis zu 50 Tagen vor Reiseantritt: 25% des Programmpreises
- Bei Rücktritt bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt: 50% des Programmpreises
- Bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 75% des Programmpreises
Für Teilnehmer der Au-pair-Programme USA und Neuseeland gilt:
- Bei Rücktritt bis zur Annahme des Platzierungsvorschlags in eine Gastfamilie entstehen keine Gebühren für den Teilnehmer. Bei Rücktritt nach Annahme des Platzierungsvorschlages kann der volle Programmpreis gefordert werden;
Für Teilnehmer des Au-pair-Programms USA gilt ferner:
- Bei vorzeitiger Beendigung des Au-pair-Programms nach dessen Antritt besteht kein Anspruch auf einen kostenfreien Rückflug.
Die vorstehenden Entschädigungspauschalen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen bestimmt worden. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Stepin im konkreten Einzelfall keine bzw. geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. Falls der Teilnehmer eine separate Stepin Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen hat, übernimmt diese die bei Rücktritt vor Ausreise anfallenden Programmkosten. Es gelten die Bedingungen zur Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Bei Buchung der Stepin – Rücktrittsoption entfällt die vom Teilnehmer zu zahlende Entschädigung, wenn der Teilnehmer aus folgendem Grund vor Reise-/Programmantritt vom Vertrag zurück tritt:
- Krankheit, die den Antritt der Reise unmöglich machtSchwerer, lebensbedrohlicher Erkrankung eines nahen Familienangehörigen vor Abreise
- Tod eines nahen Familienangehörigen vor Abreise
- Wiederholung von nicht bestandenen Abschlussprüfungen des Teilnehmers, um den Schul-/Studienabschluss zu erreichen
- Einberufung des Teilnehmers zum Wehrdienst, soweit der Dienstantritt in den vorgesehenen Zeitraum des gebuchten Programms fällt.
Als nahe Familienangehörige gelten Eltern, Geschwister, Großeltern und Ehepartner. Die Stepin – Rücktrittsoption ist eine eigene Leistung von Stepin.Wirksamkeit besteht erst mit Zahlungseingang laut angegebener Zahlungsfrist.
b) Anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen bleibt Stepin im Wege eines Wahlrechts vorbehalten, eine konkret am Einzelfall zu berechnende angemessene Rücktrittsentschädigung vom Teilnehmer zu fordern, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch etwaige anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann, bemisst.
c) Falls der Teilnehmer einzelne Leistungen infolge einer von ihm zu vertretenden vorzeitigen Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen, die in der Sphäre des Teilnehmers begründet sind (z.B. plötzliche schwere Erkrankung), nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann, so wird Stepin sich bei den Leistungsträgern für eine Erstattung der ersparten Aufwendungen einsetzen und das Empfangene an den Teilnehmer auskehren, es sei denn, dass es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine weitergehende Kostenerstattung bei einem Rücktritt ist ausgeschlossen.
d) Sollte Stepin in außergewöhnlichen Fällen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, werden dem Teilnehmer sämtliche geleistete Zahlungen erstattet.
e) Für Teilnehmer der Freiwilligenarbeit in Lateinamerika gilt zusätzlich:Beendet der Teilnehmer das Programm nach Beginn des Projekts ohne Absprache mit dem vor Ort zuständigen Projektleiter oder ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, so wird eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 150,00 USD fällig. Diese Summe muss Stepin ihrerseits der Projektleitung als Ausgleich für das vorzeitige Ausscheiden des Teilnehmers zuführen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Stepin im konkreten Einzelfall keine bzw. geringere Kosten als die geltend gemachte Summe entstanden sind.
f) Der Teilnehmer verpflichtet sich, Stepin über vorhandene körperliche Gebrechen sowie körperliche oder psychische Erkrankungen zu informieren, soweit diese den Teilnehmer in seiner Arbeits- oder Bewegungsfähigkeit beeinträchtigen. Kommt der Teilnehmer dieser Informationspflicht nicht nach, ist Stepin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer die vermittelte Platzierung bzw. , je nach Programm, die vermittelte Arbeitsstelle aufgrund des verschwiegenen Krankheitsbildes nicht antreten kann.
g) Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Antritt der Reise kann eine Rückerstattung des Programmpreises nur erfolgen, soweit dies nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen gerechtfertigt ist.
9. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Soweit das gebuchte Programm eine Beförderung im Luftverkehr beinhaltet, wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den durch Stepin vermittelten Flügen um sog. »codesharing-Flüge« handeln kann, wonach sich zwei oder mehrere Luftfahrtunternehmen einen Linienflug teilen. Stepin unterrichtet den Teilnehmer gemäß der EG Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmens (im Folgenden »Fluggesellschaft«). Steht/stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so nennt Stepin dem Teilnehmer die Fluggesellschaft(en), die den Flug wahrscheinlich durchführen wird/werden. Sobald Stepin weiß, welche Fluggesellschaft(en) den Flug durchführen wird/werden, informiert Stepin den Teilnehmer entsprechend. Wechselt(n) die dem Teilnehmer mitgeteilte(n) Fluggesellschaft(en), wird Stepin unverzüglich angemessene Schritte zur Sicherstellung der möglichst raschen Unterrichtung des Teilnehmers über den Wechsel einleiten.
Die Liste von Fluggesellschaften, die in der EG einer Betriebsuntersagung unterliegen (sog. »Black List«), ist derzeit unter der Internetadresse http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm abrufbar sowie alternativ in den Geschäftsräumen von Stepin einzusehen.
10. Pass-, Impf- und Devisenbestimmungen
Der Teilnehmer ist für die notwendigen Ausweispapiere, Impfnachweise und sonstigen Bescheinigungen sowie für die Einhaltung der Zoll- und Devisenbestimmungen in vollem Umfange selbst verantwortlich, sofern es in der Programmbeschreibung von Stepin nicht ausdrücklich anders aufgeführt ist. Bei Unklarheiten ist der Teilnehmer verpflichtet, Stepin rechtzeitig vor dem Beginn der Reise schriftlich darauf hinzuweisen. Der Teilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
11. Sonstiges
Vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an, also ab Erhalt der Teilnahmebestätigung, bis zur Beendigung der Reise, hat der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter sämtliche für das Vertragsverhältnis maßgeblichen Informationen möglichst schriftlich der Stepin unter der in diesen Teilnahmebedingungen genannten Anschrift mitzuteilen. Wird die Erteilung eines erforderlichen Visums von den zuständigen Behörden verweigert, wird der Vertrag im Falle der Nichterteilung des Visums nachträglich aufgehoben. Der entrichtete Programmpreis wird rückerstattet, wenn gegenüber Stepin der schriftliche Nachweis der Ablehnung vom Teilnehmer vorgelegt wird.
Für den Fall, dass sich der Teilnehmer nicht an die ihm zuvor zur Kenntnis gebrachten Regeln, Normen und/oder Richtlinien in Bezug auf die Teilnahme an einem Programm der Stepin hält, behalten sich sowohl Stepin als auch die jeweilige Partnerorganisation das Recht vor, den Teilnehmer ohne ein Recht auf Kostenrückerstattung vorzeitig von der Fortführung des Programms auszuschließen.
Bei Beanstandungen während des Auslandsaufenthaltes ist der Teilnehmer verpflichtet, diese der ausländischen Partnerorganisation oder Stepin schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Es wird dann vor Ort versucht, eine Lösung des jeweiligen Problems herbeizuführen. Kehrt der Teilnehmer mit Reklamationsabsichten aus dem Ausland zurück und hat keinen der vorbezeichneten Verfahrenswege eingehalten, kann Stepin diese Beanstandungen nicht mehr berücksichtigen.
Bricht der Teilnehmer seine Reise unmittelbar nach dem Eintreffen im Ausland ab, so kann eine Kostenerstattung weder durch Stepin noch durch deren Partnerorganisation im Ausland erfolgen. Die Adressdaten aus dem Datenbestand von Stepin werden allen Teilnehmern mitgeteilt, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes am gleichen Programm teilnehmen. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Kontaktaufnahme vor der Abreise anderen Teilnehmern mitgeteilt werden.
12. Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen Stepin ist ausgeschlossen. Dieses Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sowie ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.
13.Gerichtsstand
Für den Fall, dass der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland bzw. außerhalb des Geltungsbereiches der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Bonn vereinbart.
Stand 11/2009
Programmbetreuung
Sprachreisen Beratungszeiten:
Montags bis Freitags
von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Allgemeine Beratungszeiten:
Montags bis Freitags
von 08:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Tel.: (0228) 956 95- 0
Fax: (0228) 956 95- 99
E-Mail: sprachkurse(at)stepin.de
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