Bildungsurlaub
Die Teilnahme an einem Sprachkurs im Ausland stellt eine ideale Grundlage dar, um die eigenen Fremdsprachenkompetenzen intensiv und nachhaltig zu verbessern. Diese Art der individuellen Fort- und Weiterbildung wird auch von staatlicher Seite im Rahmen des sogenannten Bildungsurlaubs gefördert.
Was bedeutet Bildungsurlaub?
Hinter dem Begriff verbirgt sich das 1976 von der Bundesregierung verabschiedete Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung.
Arbeitnehmer aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und dem Saarland können unter bestimmten Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Sprachkurs im Ausland Bildungsurlaub beantragen. Pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf eine Woche (5 Arbeitstage) Bildungsurlaub. Dieser Anspruch kann auch auf zwei aufeinanderfolgenden Jahren zu zwei Wochen (10 Arbeitstage) zusammengefasst werden.
Welche Sprachreisenziele kommen in Frage?
Die Mindestdauer für die Teilnahme an einem Sprachkurs beträgt zwei Wochen. Es empfiehlt sich daher den zweiwöchigen Anspruch, wie oben beschrieben, geltend zu machen. Hier finden Sie eine Übersicht aller Stepin-Sprachkurse, die als Bildungsurlaub anerkannt sind.
Link-Tipps
Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie unter www.bildungsurlaub.de oder auf der Website der jeweiligen Bildungsministerien der Länder:
Berlin
Brandenburg
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Anmerkung: In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze. Nordrhein-Westfalen gewährt eine finanzielle Unterstützung für berufsbezogene Fortbildungen (u.a. Sprachreise im Ausland) in Form des sogenannten NRW-Bildungsschecks. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die in Nordrhein-Westfalen leben oder arbeiten und in den letzten beiden Jahren an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben. Hier finden Sie mehr Infos zum Thema.
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