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Schüleraustausch

High School Aufenthalte International - eine tolle Chance

Unvergessliche Erlebnisse, neue Freundschaften, bessere Sprachkenntnisse. »Das war die schönste Zeit meines Lebens« - so schwärmen viele Austauschschüler, wenn sie von ihrem Schüleraustausch im Ausland zurückkehren.

Schüleraustausch mit Stepin


Wann sonst bietet sich schon die Gelegenheit, in der Starmetropole Los Angeles den typisch amerikanischen High School Spirit zu erleben? Oder mitten in den kanadischen Rocky Mountains vor einer imposanten Bergkulisse zur Schule zu gehen? In Neuseeland die sagenumwobene Kultur der Maori kennen zu lernen? Stepin bietet Austauschschülern viele attraktive Möglichkeiten, während des Auslandsaufenthalts etwas Unvergessliches zu erleben, viel über Land und Leute zu erfahren und wertvolle interkulturelle Kompetenzen zu erwerben.

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Durch die intensive Einbindung ins Leben des Gastlandes verbessern sich die Sprachkenntnisse schnell, binnen kurzer Zeit gewinnen die Austauschschüler mehr Sicherheit im Umgang mit der Landessprache. Gerade dieser Punkt wurde durch wissenschaftliche Studien belegt, die zeigen konnten, dass ein Schulaufenthalt im Ausland jungen Menschen einen Entwicklungsvorsprung von bis zu drei Jahren sichert. Eltern werden erstaunt sein, wie viel offener und selbstständiger ihr Kind ist, wenn es zurückkehrt. Das drückt sich auch in besseren schulischen Leistungen aus.

Ob die Reise ans andere Ende der Welt geht oder zu unseren europäischen Nachbarn - bei einem Schüleraustausch gibt es viel zu lernen, viel zu entdecken, neue Freundschaften zu schließen. Unvergessliche Eindrücke sind garantiert!

Schüleraustausch mit Stepin

Welche Möglichkeiten gibt es?

Schüler, die noch traditionell nach 13 Schuljahren ihr Abitur machen (G9), gehen üblicherweise während der 11. Klasse ins Ausland. Sie können sich ihr Austauschjahr – entsprechend den in ihrem Bundesland geltenden Richtlinien – anerkennen lassen und wieder in ihre Jahrgangsstufe einsteigen oder das Jahr »einschieben«. Schüler mit 12 Schuljahren bis zum Abitur (G8) haben zurzeit folgende Möglichkeiten:

  • Austauschjahr während der 10. Klasse: Wer nach der 9. Klasse ins Ausland geht, kann sich seinen Auslandsaufenthalt anerkennen lassen, sofern das jeweilige Bundesland die bislang noch für G9 geltenden Versetzungsrichtlinien (d.h. Anerkennungsmöglichkeit für Klasse 11) sinngemäß auch auf G8 anwendet.
  • Austauschjahr zwischen Klasse 10 und 11: Wer will, kann sein Austauschjahr auch – unter Verzicht auf Anerkennung – als zusätzliches Schuljahr im Ausland zwischen der 10. und 11. Klasse »einschieben«.

Ein einjähriger Schüleraustausch gilt als »Klassiker«, da man im Gastland einen vollständigen Jahreszyklus kennen lernt. Gerade die zweite Hälfte des Aufenthalts, wenn man mit der Sprache vertraut ist und stabile Beziehungen aufgebaut hat, wird als sehr intensiv erlebt. Doch auch kürzere Austauschprogramme können – je nach Programm, Land und persönlicher Disposition – interessant sein und wertvolle Erfahrungen vermitteln.

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Fördermöglichkeiten

Auch für den Traum vom Auslandsaufenthalt mit einem Schüleraustausch bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten. Zum einen bietet Stepin selbst verschiedene High School-Stipendien an, zum anderen besteht die Möglichkeit einer staatlichen Förderung durch das BAFöG für den Schulbesuch im Ausland:

  • Stepin High School-Stipendien: Stepin vergibt jährlich Stipendien an ausgewählte Bewerber für einen High School Aufenthalt in den USA, Kanada, Neuseeland oder Australien im Wert von ca. 25.000 €. Die Stipendien werden an Bewerber vergeben, die sich aufgrund ihrer guten schulischen Leistungen, ihrer hohen Motivation und ihres sozialen Engagements empfehlen. Weitere Details zu den Stepin High Stipendien gibt es unter: http://www.stepin.de/high-school-stipendien/
  • Auslandsbafög: Auch von staatlicher Seite ist eine finanzielle Förderung von Auslandsschulbesuchen durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich. Die Höhe des Förderbetrags wird nach einem Schlüssel errechnet, bei dem das Eltern-Einkommen eine zentrale Rolle spielt. Zwar muss diese Summe nicht zurückgezahlt werden, jedoch sollte man sich mindestens sechs Monate vor Ausreise um den Antrag bei einem der zuständigen Ämter kümmern. Hier ist zu beachten, dass je nach Austauschland verschiedene Ämter für Ausbildungsförderung zuständig sind. Mit dem Inkrafttreten des 23. BAföG-Änderungsgesetzes im Oktober 2010 können Schüler einer Schule mit gymnasialer Oberstufe nun auch BAföG beantragen, wenn sie ein Auslandsschuljahr absolviert haben. Weitere Infos gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
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Für jeden das passende Programm

Ganz wichtig ist, dass das gewählte Programm zur Persönlichkeit des Teilnehmers passt. Daher nimmt sich Stepin-Team viel Zeit, im individuellen Gespräch mit Eltern und Schülern das optimale Angebot zu finden. Gerade wenn man Neuland betritt, ist es gut, einen erfahrenen Partner an seiner Seite zu haben. Mit intensiver Vorbereitung in Deutschland, durchgängiger Begleitung während der Austauschzeit und attraktiven Angeboten für Returnees ist Stepin seit 1997 der richtige Ansprechpartner in Sachen Schüleraustausch.

Neugierig? So geht’s weiter:

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Unsere Beratungszeiten:
Montags bis Donnerstag
von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitags von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Tel.: (0228) 956 95- 30
Fax: (0228) 956 95- 39

E-Mail: school(at)stepin.de

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