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Teilnahmebedingungen 

1. Veranstalter
Veranstalter ist die Stepin GmbH, Beethovenallee 21, 53173 Bonn (nachstehend: »Stepin«).

2. Zustandekommen des Vertrages
a) Der Schüler/die Schülerin (nachstehend: »Der Teilnehmer«) sendet die unverbindliche Anmeldung zusammen mit den Abschlusszeugnissen der letzten zwei Schuljahre sowie einem aktuellen Foto an Stepin. Betrifft das gebuchte Programm lediglich die Teilnahme an einem Sprach- und Outdoorcamp oder Sommer-Segeltörn, so ist das Einreichen der o.g. Zeugnisse nicht erforderlich.

b) Es folgt ein Beratungsverfahren, wiederum unverbindlich für den Teilnehmer, in dessen Verlauf auch ein persönliches Gespräch stattfindet. Diese Beratung berücksichtigt den Länderwunsch, das Alter, die persönliche Eignung sowie die schulische Laufbahn des Teilnehmers. Gleichzeitig können Teilnehmer und Eltern Stepin sowie das Programm näher kennenlernen. Zum Abschluss dieser Beratung gibt Stepin eine Empfehlung zur Teilnahme an einem Schulaufenthalt im Ausland.

Für Teilnehmer der Sprach- und Outdoorcamp- oder Sommer-Segeltörn-Programme ist das vorbeschriebene Verfahren nicht erforderlich.

c) Es erfolgt ein schriftliches Vertragsangebot mit Reisedaten, Reisepreis und einer Frist, während der Stepin sich an das Angebot gebunden hält. Soweit das vorgeschaltete Beratungsverfahren nach Absatz b) durchgeführt wurde, erfolgt ein Vertragsangebot nur bei entsprechender Eignung des Teilnehmers.

d) Der Teilnehmer nimmt das Angebot an, indem er das von ihm unterzeichnete – bei Minderjährigen zusätzlich durch den/die gesetzlichen/e Vertreter unterzeichnete – Angebot innerhalb der genannten Frist an Stepin zurückschickt. Erst mit Zugang dieser Annahmeerklärung bei Stepin kommt der Vertrag zustande.

3. Zahlungsbedingungen
a) Nach Zustandekommen des Vertrages erhält der Teilnehmer von Stepin die Rechnung sowie den Sicherungsschein gem. §651 k III BGB über den Gesamtreisepreis.

b) Die Teilnahmegebühr ist in drei Raten zahlbar: Die erste Rate in Höhe von 10% wird mit Zugang der Rechnung fällig. Die zweite Rate in Höhe von 50% ist 120 Tage vor Abreise fällig, die restlichen 40% 30 Tage vor Reisebeginn, spätestens jedoch bei der Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises vor Reisebeginn besteht kein Anspruch auf weitere vertragliche Leistungen von Stepin.

4. Preisänderungen
Sofern zwischen dem Vertragsabschluss, also dem Zugang der Teilnahmebestätigung, und dem Reisebeginn ein längerer Zeitraum als vier Monate liegt, ist Stepin bis zum Ablauf des 21. Tages vor dem vereinbarten Reisetermin zu einer Erhöhung des Reisepreises berechtigt, soweit damit einer nicht von Stepin zu vertretenden, nach Vertragsschluss aufgetretenen und für Stepin bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere Benzin / Ölpreisverteuerungen), der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafen-, Flughafengebühren, oder eine vom Aufnahmeland im Zusammenhang mit der Einreise erhobene Gebühr), oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird.

Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der vorgenannten Preisbestandteile des ausgeschriebenen Programmpreises und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise entspricht. Der Erhöhungsbetrag wird zum vereinbarten Reisepreis addiert.

Im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten wird bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der konkrete Erhöhungsbetrag vom Teilnehmer verlangt. Im Falle einer Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafen-, Flughafengebühren, oder eine vom Aufnahmeland im Zusammenhang mit der Einreise erhobene Gebühr) gegenüber Stepin ist Stepin berechtigt, den Programmpreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag zu erhöhen.
Im Falle einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages ist Stepin berechtigt, den Programmpreis in dem Umfang zu erhöhen, in dem sich die Reise infolge der Kursänderung gemessen an den bei Vertragsabschluss zugrundegelegten Kalkulationsansätzen für Stepin verteuert hat.

Stepin ist in jedem Falle der nachträglichen Änderung des Programmpreises verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich zu informieren. Übersteigt die hiernach zulässige Preiserhöhung 5 % des Gesamtpreises oder liegt der Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vor, so ist der Teilnehmer berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Stepin in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus ihrem Angebot anzubieten. Dieses Recht hat der Teilnehmer unverzüglich nach der Erklärung von Stepin über die Preiserhöhung geltend zu machen.   

5. Gewährleistung/Haftung
Stepin haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die vertragliche Haftung von Stepin auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Teilnehmers durch Stepin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auch im Verhältnis zu Personen, deren Verschulden Stepin zuzurechnen ist.

6. Rücktritt
a) Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

b) Stepin steht für den Fall, dass der Teilnehmer den ihm vorbehaltenen Nachweis nicht führt, dass dem Reiseveranstalter im konkreten Rücktrittsfall geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind, eine angemessene Entschädigung zu, die unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen wie folgt pauschaliert werden kann (Prozentangaben beziehen sich auf den Programmpreis):

  • 10% ab Annahme des Vertragsangebotes
  • 20% nach Erhalt der Gastfamilienanschrift vor dem 60. Tag vor Reisebeginn
  • 30% ab dem 60. Tag vor Reisebeginn
  • 35% ab dem 30. Tag vor Reisebeginn

Falls der Teilnehmer eine separate Stepin-Rücktrittsoption abgeschlossen hat, übernimmt diese die bei Rücktritt vor Ausreise anfallenden Kosten nach Maßgabe der insoweit geltenden Bedingungen zur Stepin-Rücktrittsoption.

Die Stepin- Rücktrittsoption wird wirksam bei:

  • Krankheit des Teilnehmers, die den Antritt der Reise unmöglich macht 
  • Schwerer, lebensbedrohlicher Erkrankung eines nahen Familienangehörigen* vor Abreise
  • Tod eines nahen Familienangehörigen* vor Abreise 

*Als nahe Familienangehörige gelten Eltern, Geschwister, Großeltern und Ehepartner.
 
Bei der Stepin- Rücktrittsoption handelt es sich um eine eigene Leistung von Stepin.

c) Anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen bleibt Stepin im Wege eines Wahlrechts vorbehalten, eine konkret am Einzelfall zu berechnende angemessene Rücktrittsentschädigung vom Teilnehmer zu fordern, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch etwaige anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann, bemisst.

 

d) Der Teilnehmer verpflichtet sich, Stepin über vorhandene körperliche Gebrechen sowie körperliche oder psychische Erkrankungen zu informieren, soweit diese den Programmerfolg objektiv gefährden können. Kommt der Teilnehmer dieser Informationspflicht nicht nach, ist Stepin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer die vermittelte Platzierung aufgrund des verschwiegenen Krankheitsbildes nicht antreten kann, dieses Stepin bei Vertragsschluss nicht bekannt war und die Unkenntnis weder durch unser Verschulden noch durch einen Verstoß gegen unsere Informationspflichten begründet ist.

e) Sollte Stepin nicht spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn dem Teilnehmer Namen und Anschrift der für ihn bestimmten Gastfamilie sowie des Ansprechpartners vor Ort benennen, so kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Stepin eine Entschädigung für die entstandenen Aufwendungen verlangt. Dies gilt programmbedingt nicht für Teilnehmer der Kurzzeitprogramme, bei denen keine Gastfamilienunterbringung erfolgt.

7. Pass-, Visum-, Impf- und Devisenbestimmungen
Die Teilnehmer (bzw. deren gesetzliche Vertreter) sind für die notwendigen Ausweispapiere, Impfnachweise und sonstigen Bescheinigungen sowie für die Einhaltung der Einreise-, Zoll- und Devisenbestimmungen in vollem Umfange selbst verantwortlich, sofern es in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich anders aufgeführt ist. Bei Unklarheiten ist der Teilnehmer verpflichtet, Stepin rechtzeitig vor Beginn der Reise schriftlich darauf hinzuweisen. Der Teilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

8. Beendigung der High School-Programme
Soweit der Vertrag ein High School-Programm betrifft, ist die im Vertrag genannte Programmdauer geschätzt und unverbindlich. Das Programm und damit die Leistungsverpflichtung von Stepin endet spätestens eine Woche nach offiziellem Schulschluss der besuchten Schule im Gastland.

9. Sonstiges
Vom Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages bis zur Beendigung der Reise haben die Teilnehmer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter sämtliche für das Vertragsverhältnis maßgeblichen Informationen möglichst schriftlich Stepin mitzuteilen. Soweit Vorbereitungsseminare angeboten werden, ist die Teilnahme daran obligatorisch.

10. Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen Stepin ist ausgeschlossen. Dieses Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sowie ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.  

11. Gerichtsstand
Für den Fall, dass der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland bzw. außerhalb des Geltungsbereiches der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Bonn vereinbart.

Stand 07/2010

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Ihre Ansprechpartnerin

Unsere Beratungszeiten:
Montags bis Donnerstag
von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitags von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Tel.: (0228) 956 95- 30
Fax: (0228) 956 95- 98

E-Mail: school(at)stepin.de


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