Besondere Programmbedingungen Auslandspraktikum USA
Die nachstehend aufgeführten Punkte enthalten die spezifischen Anmelde- und Stornierungsbedingungen für das Programm Auslandspraktikum USA.
1. Veranstalter
Veranstalter ist die Stepin GmbH, Beethovenallee 21, 53173 Bonn (nachstehend: »Stepin«).
2. Teilnehmer/Teilnehmerin
Der/die Teilnehmer/Teilnehmerin (nachstehend: »Der Teilnehmer«) muss das für die jeweilige Veranstaltung vorgeschriebene Alter haben und die entsprechenden Programmvoraussetzungen erfüllen. Vom Teilnehmer wird erwartet, dass er das jeweilige Programm mitgestaltet und sich daran beteiligt. Soweit Vorbereitungsseminare angeboten werden, ist die Teilnahme daran freiwillig.
3. Anmeldung
a) Anmeldungen zu den Programmen bedürfen der Schriftform. Bei Minderjährigen ist für die Anmeldung das schriftliche Einverständnis des/der gesetzlichen Vertreters/in erforderlich.
b) Mit schriftlicher Eingangsbestätigung von Stepin kommt der Vertrag zustande.
c.) Für Teilnehmer der Auslandspraktikumsprogramm USA Select gilt Folgendes: Mit Eingang der Anmeldung des Teilnehmers kommt zunächst nur ein vorgeschaltetes und kostenpflichtiges Vertragsverhältnis über die Auswahl einer geeigneten Praktikumstelle zustande. Die hierdurch anfallende Einschreibegebühr beträgt derzeit 200,00 €. Nimmt der Teilnehmer das durch Stepin im Rahmen des Auswahlverfahrens konkret übermittelte Angebot einer Praktikumstelle an, kommt der die Programmgebühr auslösende Vermittlungsvertrag zustande und der Teilnehmer erhält eine sog. „Platzierung“.
4. Zahlungsbedingungen
a) Programm Classic: Der Programmpreis ist in einer Summe fällig. Die Zahlung wird mit Zugang der Teilnahmebestätigung fällig und ist nur gegen Aushändigung des mit der Teilnahmebestätigung zugehenden Sicherungsscheines im Sinne von § 651k BGB zu leisten. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises vor Reisebeginn besteht kein Anspruch auf weitere vertragliche Leistungen der Stepin.
Programm Select : Mit Zugang der Teilnahmebestätigung wird die Einschreibegebühr für das vorgeschaltete Auswahlverfahren fällig (derzeit 200,00 €). Mit Annahme des Vermittlungsangebots durch den Teilnehmer wird die jeweilige Programmgebühr fällig, spätestens jedoch mit der Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. Sowohl die Einschreibegebühr als auch die Programmgebühr sind durch den Teilnehmer nur gegen Aushändigung des mit der Teilnahmebestätigung zugehenden Sicherungsscheines im Sinne von § 651k BGB zu leisten.
b) Zahlungen werden auf das Konto der Stepin GmbH, Konto 502900401 bei der Deutschen Bank, BLZ 34070024 erbeten.
5. Gewährleistung/Haftung
Die vertragliche Haftung von Stepin auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Programmpreises beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Teilnehmers durch Stepin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auch im Verhältnis zu Personen, deren Verschulden Stepin zuzurechnen ist.
6. Rücktrittbestimmungen und besondere Informationspflichten
Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Stepin steht in diesem Falle eine angemessene Entschädigung zu, die wie folgt pauschaliert werden kann:
Programm Classic:
1. Bei schriftlicher Stornierung innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Anmeldeunterlagen bei Stepin wird eine Pauschale von 50 € berechnet.
2. Bei schriftlicher Stornierung später als 10 Tage nach Eingang der Anmeldeunterlagen bei Stepin, aber VOR Ausstellung des DS-2019 Formulars werden die Kosten wie folgt berechnet:
• Bei Rücktritt bis zu 120 Tagen vor Reiseantritt: 5% des Programmpreises
• Bei Rücktritt bis zu 90 Tagen vor Reiseantritt: 10% des Programmpreises
• Bei Rücktritt bis zu 50 Tagen vor Reiseantritt: 25% des Programmpreises
• Bei Rücktritt bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt: 50% des Programmpreises
3. Bei schriftlicher Stornierung später als 10 Tage nach Eingang der Anmeldeunterlagen bei Stepin, aber NACH Ausstellung des DS-2019 Formulars werden die Kosten wie folgt berechnet:
• Stepin erstattet die bereits gezahlte Programmgebühr abzüglich einer Pauschale von 300 €. Sollte Ihnen das DS-2019 bereits ausgehändigt worden sein, erfolgt eine Erstattung erst, nachdem das Dokument DS-2019 an Stepin zurückgegeben worden ist.
• Bei Stornierung des Programms nach Erhalt des J-1 Visums durch die amerikanische Einwanderungsbehörde erfolgt KEINE Erstattung.
4. Für den Fall, dass Ihr Antrag durch InterExchange abgelehnt wird, erstatten wir die bereits gezahlte Programmgebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 200 €.
5. Für den Fall, dass das US-Konsulat die Visumerteilung nach Bearbeitung durch Stepin und InterExchange verweigert, erstatten wir die bereits gezahlte Programmgebühr abzüglich einer Pauschale von 100 €. Eine Erstattung erfolgt erst, nachdem das Dokument DS-2019 an Stepin zurückgegeben worden ist.
Programm Select:
Bei Rücktritt nach Erhalt der Platzierung bzw. Annahme des Praktikumangebots und bis zu 50 Tagen vor Reiseantritt: 25% der Programmgebühr
Bei Rücktritt bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt: 50% der Programmgebühr
Bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 75% des Programmgebühr
Eine Erstattung der für das gesonderte Auswahlverfahren fälligen Einschreibegebühr (siehe Ziffer 3. lit. c) erfolgt nicht
Die vorstehenden Entschädigungspauschalen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen bestimmt worden.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Stepin im konkreten Einzelfall keine bzw. geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind.
Falls der Teilnehmer eine separate Stepin-Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen hat, übernimmt diese die bei Rücktritt vor Ausreise anfallenden Programmkosten. Es gelten die Bedingungen zur Reiserücktrittskosten-Versicherung.
6.2 Bei Buchung der Stepin-Rücktrittsoption entfällt die vom Teilnehmer zu zahlende Entschädigung und es erfolgt eine Erstattung der Programmgebühr wenn der Teilnehmer aus folgendem Grund vor Reise-/Programmantritt vom Vertrag zurück tritt:
• Krankheit, die den Antritt der Reise unmöglich macht
• Schwerer, lebensbedrohlicher Erkrankung eines nahen Familienangehörigenvor Abreise
• Tod eines nahen Familienangehörigen vor Abreise
• Wiederholung von nicht bestandenen Abschlussprüfungen des Teilnehmers, um den Schul-/Studienabschluss zu erreichen
Als nahe Familienangehörige gelten Eltern, Geschwister, Großeltern und Ehepartner.
Die Stepin-Rücktrittsoption ist eine eigene Leistung von Stepin. Wirksamkeit besteht erst mit Zahlungseingang laut angegebener Zahlungsfrist.
6.3 Anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen bleibt Stepin im Wege eines Wahlrechts vorbehalten, eine konkret am Einzelfall zu berechnende angemessene Rücktrittsentschädigung vom Teilnehmer zu fordern, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch etwaige anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann, bemisst.
6.4 Falls der Teilnehmer einzelne Leistungen infolge einer von ihm zu vertretenden vorzeitigen Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen, die in der Sphäre des Teilnehmers begründet sind (z.B. plötzliche schwere Erkrankung), nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann, so wird Stepin sich bei den Leistungsträgern für eine Erstattung der ersparten Aufwendungen einsetzen und das Empfangene an den Teilnehmer auskehren, es sei denn, dass es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine weitergehende Kostenerstattung bei einem Rücktritt ist ausgeschlossen.
7. Pass-, Impf- und Devisenbestimmungen
Der Teilnehmer ist für die notwendigen Ausweispapiere, Impfnachweise und sonstigen Bescheinigungen sowie für die Einhaltung der Zoll- und Devisenbestimmungen in vollem Umfange selbst verantwortlich, sofern es in der Programmbeschreibung von Stepin nicht ausdrücklich anders aufgeführt ist. Bei Unklarheiten ist der Teilnehmer verpflichtet, Stepin rechtzeitig vor dem Beginn der Reise schriftlich darauf hinzuweisen. Der Teilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
8. Sonstiges
Vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an, also ab Erhalt der Teilnahmebestätigung, bis zur Beendigung der Reise, hat der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter sämtliche für das Vertragsverhältnis maßgeblichen Informationen möglichst schriftlich der Stepin unter der in diesen Teilnahmebedingungen genannten Anschrift mitzuteilen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zuvor zur Kenntnis gebrachten Regeln, Normen und/oder Richtlinien in Bezug auf die Teilnahme an einem Programm der Stepin einzuhalten. Verstöße gegen besagte Verhaltensregelungen können nach den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 314 BGB) den Ausschluss vom Programm rechtfertigen.
Die Adressdaten aus dem Datenbestand von Stepin werden allen Teilnehmern mitgeteilt, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes am gleichen Programm teilnehmen. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Kontaktaufnahme vor der Abreise anderen Teilnehmern mitgeteilt werden.
9. Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen Stepin ist ausgeschlossen. Dieses Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sowie ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.
10.Gerichtsstand
Für den Fall, dass der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland bzw. außerhalb des Geltungsbereiches der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Bonn vereinbart.
Stand 02/2012
Ihre Ansprechpartnerin
Unsere Beratungszeiten:
montags bis freitags
von 08:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Tel.: (0228) 956 95- 20
Fax: (0228) 956 95- 99
E-Mail: praktikum(at)stepin.de
- Call back
- Newsletter abonnieren
- Veranstaltungen
- Downloads
- Broschüren bestellen
- Info-Chat
Stepin@facebook










